Aufgabe

Aufgaben des Gewässerpflegeverbandes sind lt. Satzung:

  • Unterhaltung einschließlich naturnaher Pflege der Gewässer,
  • Ausbau einschließlich naturnaher Umgestaltung der Gewässer,
  • Unterhaltung, Bau und Rückbau von Anlagen in und an Gewässern,
  • Unterhaltung und Beseitigung von Rohrleitungen, die kein Gewässer sind,
  • Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz und zur Verbesserung des Naturhaushaltes, der Gewässergüte, des Bodens und für die Landschaftspflege,
  • Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben

Der Gewässerpflegeverband erfüllt gemäß § 42 Landeswassergesetz (LWG) die Unterhaltungspflicht an den Gewässern zweiter Ordnung und stellt hierdurch den ordnungsgemäßen Abfluss des Oberflächenwassers sicher. Selbst wenn kein Gewässer in unmittelbarer Nähe des Grundstückes erkennbar ist, wird das Niederschlagswasser über Rohrleitungen, Drainagen oder über das Grundwasser in die Verbandsgewässer eingeleitet und muss dort schadlos abgeführt werden.

Neben der Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses umfasst die Gewässerunterhaltung auch die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Hierzu gehören z.B. die Erhaltung und Entwicklung eines natürlichen oder naturnahen Pflanzen- und Tierbestandes oder die Schaffung von Uferrandstreifen. Die Kosten für diese Maßnahmen werden von der Allgemeinheit durch Zuschüsse (von Kreis, Land, Bund oder EU) finanziert.